
9print pageVorbemerkungen und Ziele
Eine kirchliche Visitation „bezeichnet zum einen den Besuch des Bischofs im Sinne einer persönlichen Kontaktaufnahme mit den zu visitierenden Personen, Sachen und Orten, zum anderen eine Prüfung derselben im Sinne der Aufsicht“1. Dem Codex Iuris Canonici der katholischen Kirche von 1917 und 1983 zufolge liegt die kirchliche Visitation im Zuständigkeitsbereich des Diözesanbischofs, der sich durch den Generalvikar vertreten lassen kann2. Gemäß der eigentlichen Bedeutung des griechischen Wortes ἐπίσκοπος (epískopos) übernimmt der Bischof (Lat. episcopus) als oberste Instanz seiner Diözese die „Aufsicht“ über die ihm unterstellten Pfarrer, welche wiederum als Seelsorger für ihre Pfarrgemeinde wirken. Zweck eines bischöflichen Kontrollbesuchs ist es, die katholische Lehre und die Kirchendisziplin des Klerus sicherzustellen und sämtliche pfarrlichen Angelegenheiten wie etwa die wirtschaftliche Gebarung zu überprüfen. Zu Gegenständen einer Visitation können sämtliche Personen, Bauten, Objekte und Sachverhalte in einer Diözese werden, die kirchlich relevant sind.
Diese Eckpunkte für Visitationen in der katholischen Kirche heute gelten im Kern auch für Visitationen in historischer Zeit. Insbesondere während der Herausbildung der unterschiedlichen christlichen Konfessionen in der Frühen Neuzeit wurde die Pfarr- und Klostervisitation zu einem probaten Mittel für die Implementierung konfessionsbildender Merkmale. Eine Reihe von Editionen steirischer Visitationsprotokolle aus dem 16. und 17. Jahrhundert lassen die Maßnahmen greifbar werden, welche von katholischer Seite zur Abgrenzung gegenüber den Kräften der Reformation unternommen wurden3. Diese Dokumente liefern Informationen zur so genannten Katholischen Reform, also zum Abgrenzungs- und Selbstfindungsprozess, in welchen die katholische Kirche nach dem Konzil von Trient (1545–1563) eintrat. Sie gewähren aber auch Einblicke in die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse, die in der betreffenden Region zum Zeitpunkt der Visitation herrschten.
Während derartige Aspekte der Konfessionalisierung durch die Quellengattung Visitationsprotokoll für die Steiermark vergleichsweise gut untersucht sind, fehlen für den Raum Wien und Österreich unter der Enns entsprechende Untersuchungen, nur wenige Editionen zu Kommissionsakten aus dem 16. und 17. Jahrhundert liegen vor4. Zudem erscheint die für die beginnende Konfessionalisierung und Gegenreformation maßgebliche Zeit nach dem Konzil von Trient, also die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts, in der historischen Forschung zur Frühen Neuzeit allgemein unterrepräsentiert5.
Die Edition des lateinischen und deutschen Quellentextes wird von Erläuterungen zu Aufbau und Inhalt der Akten begleitet. Durch zusammenfassende Wiedergabe der Visitationsprotokolle der einzelnen Pfarren, durch die Besprechung von Gestaltung und Ausführung der Akten sowie durch die einleitende Verortung in der Geschichte der Konfessionalisierung soll eine möglichst umfassende Erschließung der Quelle geboten werden. Die im Anhang beigegebenen Abbildungen, das Glossar, die Siglen-, Abkürzungs- und Abbildungsverzeichnisse, das Quellen- und Literaturverzeichnis ebenso wie das Register ermöglichen eine weiterführende Beschäftigung mit dem Quellentext.
Die Visitation der Landpfarren im Jahr 1582 steht unmittelbar am Beginn einer mit zusehends schärferen Mitteln betriebenen Gegenreformation in Wien und gibt einen Ausblick auf Entwicklungen in den kommenden Jahrzehnten, die im 17. Jahrhundert schließlich zur Herausbildung des katholischen Konfessionsstaates der Habsburger führen sollten.